Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, setzt häufig auf die Hilfe eines Maklers. Doch nicht immer läuft die Zusammenarbeit wie erhofft – manche Eigentümer fühlen sich schlecht beraten, warten vergeblich auf Interessenten oder stoßen auf unklare Kosten. In solchen Fällen stellt sich schnell die Frage: Kann ich meinen Immobilienmakler kündigen – und wenn ja, wie geht das rechtssicher?
Ein Maklervertrag ist ein rechtlich bindendes Geschäft. Er verpflichtet den Makler, sich um die Vermittlung oder den Nachweis eines Käufers oder Mieters zu bemühen, und den Auftraggeber, im Erfolgsfall eine Provision zu zahlen. Wenn die Leistung des Maklers jedoch nicht überzeugt oder das Vertrauen verloren geht, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, den Immobilienmakler zu kündigen.
Typische Gründe für eine Kündigung:
- Der Makler reagiert nicht auf Anfragen oder kommuniziert unregelmäßig
- Es werden kaum oder keine Besichtigungen organisiert
- Das Exposé ist fehlerhaft oder veraltet
- Der Makler verlangt hohe Gebühren ohne erkennbare Leistung
- Die Zusammenarbeit hat sich in eine Sackgasse entwickelt
Wichtig ist, zwischen vertraglicher Kündigung und Widerruf zu unterscheiden. Während die Kündigung ein laufendes Vertragsverhältnis beendet, kann ein Widerruf den Vertrag unter bestimmten Umständen sogar rückwirkend aufheben – etwa wenn der Maklervertrag online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde.
In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den Immobilienmakler kündigen, welche Rechte und Pflichten gelten, und wie Sie teure Fehler vermeiden. Zudem erhalten Sie praxisnahe Tipps und Beispiele, damit die Trennung vom Makler professionell und konfliktfrei abläuft.
Immobilienmakler kündigen: Welche Vertragsarten es gibt
Bevor Sie Ihren Immobilienmakler kündigen, sollten Sie genau wissen, welche Art von Maklervertrag Sie abgeschlossen haben. Denn davon hängt ab, ob und wie schnell eine Kündigung möglich ist. In Deutschland gibt es drei gängige Vertragsformen, die sich vor allem in ihren Bindungen und Kündigungsregeln unterscheiden.
Einfacher Maklervertrag
Der einfache Maklervertrag ist die flexibelste Variante. Sie können mehrere Makler gleichzeitig beauftragen oder auch selbst nach einem Käufer suchen. Der Makler erhält nur dann eine Provision, wenn er tatsächlich den erfolgreichen Kontakt herstellt.
➡️ Kündigung: Da der Vertrag in der Regel ohne feste Laufzeit abgeschlossen wird, ist eine fristlose Kündigung jederzeit möglich. Eine kurze schriftliche Mitteilung reicht aus. Trotzdem empfiehlt es sich, den Vertrag schriftlich zu dokumentieren, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Alleinauftrag
Beim Alleinauftrag darf nur ein Makler aktiv tätig werden – Sie selbst dürfen aber weiterhin Interessenten finden. Diese Form sichert dem Makler Exklusivität und wird meist mit einer festen Laufzeit (z. B. drei oder sechs Monate) vereinbart.
➡️ Kündigung: Eine ordentliche Kündigung ist nur nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit möglich. Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei wichtigen Gründen, etwa bei grober Pflichtverletzung des Maklers, zulässig. Prüfen Sie daher, ob im Vertrag Sonderregelungen zur Kündigung enthalten sind.
Qualifizierter Alleinauftrag
Die strengste Variante ist der qualifizierte Alleinauftrag. Hier verpflichten Sie sich, keine eigenen Verkaufsbemühungen zu unternehmen und ausschließlich über den Makler zu verhandeln. Dafür investiert der Makler meist mehr Zeit und Marketingaufwand.
➡️ Kündigung: Auch hier gilt: Nur bei nachweisbaren Pflichtverletzungen oder Vertrauensverlust kann der Vertrag vorzeitig beendet werden. Andernfalls bleibt er bis zum Ablauf der vereinbarten Frist gültig.
Tipp
Wenn Sie unsicher sind, welche Vertragsart vorliegt, prüfen Sie:
- Steht im Vertrag etwas zu „Exklusivität“ oder „Alleinauftrag“?
- Gibt es eine feste Laufzeit oder automatische Verlängerung?
- Ist eine Kündigungsfrist genannt (z. B. 14 Tage vor Laufzeitende)?
Eine sorgfältige Vertragsprüfung ist der erste Schritt, um den Immobilienmakler rechtssicher zu kündigen, ohne Gefahr zu laufen, weiterhin provisionspflichtig zu sein.
Immobilienmakler kündigen: Rechtliche Grundlagen
Wer seinen Immobilienmakler kündigen möchte, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Denn ein Maklervertrag ist kein gewöhnlicher Dienstleistungsvertrag, sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt – insbesondere in § 652 BGB. Dieser Paragraph bestimmt, dass der Makler nur bei erfolgreicher Vermittlung oder Nachweis einer Gelegenheit zur Vertragsabschließung Anspruch auf Provision hat. Doch wie verhält es sich mit der Kündigung?
§ 652 BGB und das Zustandekommen des Maklervertrags
Ein Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder sogar konkludent (durch schlüssiges Handeln) geschlossen werden. Entscheidend ist, dass beide Parteien sich darüber einig sind, dass der Makler gegen Provision tätig wird. Auch eine einfache E-Mail oder Online-Bestätigung kann bereits als Vertragsabschluss gelten.
Sobald der Makler mit seiner Arbeit beginnt, entsteht das Vertragsverhältnis – und damit die Pflicht zur sorgfältigen Vermittlungstätigkeit. Diese Pflicht kann Grundlage für eine spätere Kündigung aus wichtigem Grund sein, wenn der Makler sie verletzt.
Kündigungsfrist und Sonderkündigungsrecht
Grundsätzlich kann ein Maklervertrag jederzeit gekündigt werden, wenn keine feste Laufzeit vereinbart wurde. Bei befristeten Verträgen (z. B. Alleinaufträge) ist eine Kündigung nur zum Laufzeitende oder bei wichtigen Gründen zulässig.
Ein wichtiger Grund liegt z. B. vor, wenn:
- der Makler seine Pflichten grob verletzt (keine Kommunikation, falsche Angaben, unseriöses Verhalten)
- das Vertrauensverhältnis zerstört ist
- der Auftraggeber sein Objekt gar nicht mehr verkaufen oder vermieten will
In diesen Fällen darf außerordentlich und meist fristlos gekündigt werden.
Widerruf bei Fernabsatz- oder Haustürgeschäften
Wurde der Vertrag online, telefonisch oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen, greift das Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB.
Das bedeutet:
➡️ Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
➡️ Erfolgt die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht erst später, verlängert sich die Frist.
➡️ Hat der Makler während der Widerrufsfrist bereits Leistungen erbracht (z. B. Inserate, Exposés), kann er anteilige Vergütung verlangen – aber nur, wenn Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Kündigung wegen Pflichtverletzung des Maklers
Wenn der Makler seine Aufgaben nicht erfüllt oder falsche Versprechungen macht, können Sie sich auf § 314 BGB (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund) berufen.
Beispiele:
- Makler antwortet über Wochen nicht
- Unzureichende Vermarktung trotz Zusagen
- Falsche Angaben über Interessenten oder Kaufpreise
In solchen Fällen sollten Sie den Makler zunächst abmahnen und eine Frist zur Nachbesserung setzen. Erst danach ist eine fristlose Kündigung rechtlich sicher.
Tipp: Bewahren Sie alle E-Mails, Verträge und Kommunikationsnachweise auf. Diese Belege sind entscheidend, falls es nach der Kündigung zu Streit um die Provision kommt.
➡️ Mehr zum Thema: Immobilienmakler wechseln: Wann lohnt es sich?
Maklervertrag kündigen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Wenn Sie Ihren Immobilienmakler kündigen möchten, ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend. Nur so vermeiden Sie Missverständnisse, unnötige Kosten oder spätere Provisionsstreitigkeiten. Im Folgenden finden Sie eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Ihren Maklervertrag rechtssicher beenden.

1. Vertrag prüfen (Art, Laufzeit, Kündigungsbedingungen)
Bevor Sie handeln, sollten Sie Ihren Vertrag gründlich durchsehen:
- Welche Vertragsart liegt vor? (Einfacher Auftrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag)
- Gibt es eine feste Laufzeit oder ist der Vertrag unbefristet?
- Sind Kündigungsfristen oder besondere Regelungen genannt?
- Wurde der Vertrag online oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen (→ mögliches Widerrufsrecht)?
Tipp: Oft lohnt es sich, den Vertrag von einem Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht oder einer Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, bevor Sie kündigen.
2. Kündigung richtig formulieren (inkl. Mustertext)
Eine schriftliche Kündigung ist immer die sicherste Variante. Sie sollte folgende Punkte enthalten:
Muster für eine Maklerkündigung:
Vorname Nachname
Adresse
PLZ Ort
An
[Name und Anschrift des Maklers]
Ort, Datum
Betreff: Kündigung des Maklervertrags vom [Datum]
Sehr geehrte/r [Name des Maklers],
hiermit kündige ich den zwischen uns geschlossenen Maklervertrag von [Datum] fristgerecht / aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich und teilen Sie mir mit, ob noch Ansprüche bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Hinweis: Wenn Sie fristlos kündigen, sollten Sie den Kündigungsgrund kurz benennen (z. B. Pflichtverletzung, mangelnde Kommunikation, Vertrauensverlust).
3. Kündigung versenden (Form & Nachweis)
Senden Sie die Kündigung immer nachweisbar, um Streit zu vermeiden:
- Per Einschreiben mit Rückschein
- Persönlich gegen Empfangsbestätigung
- oder per E-Mail mit Lesebestätigung
Bewahren Sie alle Belege gut auf – sie dienen als Nachweis, dass Ihre Kündigung rechtzeitig zuging.
4. Was nach der Kündigung passiert
Nach der Kündigung sollten Sie klären:
- Was passiert mit laufenden Inseraten oder Interessenten?
- Muss der Makler Unterlagen oder Schlüssel zurückgeben?
- Bestehen Provisionsansprüche noch? (z. B. wenn der Makler bereits einen Käufer nachgewiesen hat)
Grundsatz: Der Makler hat nur dann Anspruch auf Provision, wenn sein Nachweis oder seine Vermittlung tatsächlich zum Vertragsabschluss geführt hat. Wird die Immobilie später ohne sein Zutun verkauft, besteht keine Zahlungspflicht.
Checkliste: So kündigen Sie sicher
- Vertragsart und Laufzeit geprüft
- Kündigung schriftlich formuliert
- Nachweisbarer Versand
- Kommunikation und Belege gesichert
- Offene Ansprüche geklärt
Mit dieser Vorgehensweise können Sie Ihren Maklervertrag sauber und rechtssicher beenden, ohne ungewollte finanzielle Folgen zu riskieren.
Widerruf Maklervertrag: Wann Sie ohne Kündigung aussteigen können
In manchen Fällen müssen Sie den Immobilienmakler gar nicht kündigen – Sie können den Maklervertrag einfach widerrufen. Das gilt insbesondere, wenn der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Maklers abgeschlossen wurde, etwa online, telefonisch oder bei Ihnen zu Hause. Dann greift das Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB, das Verbraucher umfassend schützt.
Voraussetzungen für den Widerruf
Sie dürfen einen Maklervertrag widerrufen, wenn:
- Sie als Verbraucher handeln (also nicht gewerblich)
- der Vertrag im Fernabsatz (Telefon, E-Mail, Onlineformular) oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurde
- der Makler eine Widerrufsbelehrung ausgestellt hat
Wichtig: Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie den Vertrag direkt beim Maklerbüro vor Ort unterschrieben haben.
Fristen und Formvorgaben
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Wenn Sie keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten haben, verlängert sich die Frist um bis zu 12 Monate.
Der Widerruf muss in Textform erfolgen – also per Brief, Fax oder E-Mail. Eine Begründung ist nicht nötig.
Ein kurzer Text genügt, z. B.:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den am [Datum] geschlossenen Maklervertrag gemäß §§ 355 ff. BGB innerhalb der gesetzlichen Frist.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Adresse, Datum, Unterschrift]
Besonderheiten beim Online-Abschluss
Viele Immobilienmakler bieten heute digitale Maklerverträge über Onlineportale an. In diesen Fällen ist entscheidend, ob Sie dem Makler ausdrücklich erlaubt haben, vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig zu werden.
- Wenn Sie diese Zustimmung erteilt haben und der Makler bereits Leistungen (z. B. Exposé, Inserat) erbracht hat, darf er anteilig Vergütung verlangen.
- Haben Sie keine ausdrückliche Zustimmung gegeben, verfällt sein Anspruch vollständig – auch wenn er bereits tätig war.
Beispiele aus der Rechtsprechung
- BGH, Urteil vom 7.7.2016 (I ZR 30/15): Ein Makler durfte keine Provision verlangen, weil der Kunde den Vertrag rechtzeitig widerrufen hatte und keine ausdrückliche Zustimmung zum Tätigwerden erteilt wurde.
- OLG Celle, Urteil vom 10.12.2020 (11 U 23/20): Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung blieb das Widerrufsrecht auch nach Monaten noch bestehen.
Diese Urteile zeigen: Ein rechtzeitig erklärter Widerruf kann Sie vollständig aus einem unvorteilhaften Maklervertrag entlassen – selbst wenn der Makler bereits tätig war.
Tipp: Prüfen Sie immer, ob Ihr Makler Sie korrekt über das Widerrufsrecht belehrt hat. Fehlt diese Belehrung, können Sie oft monatelang nach Vertragsabschluss noch widerrufen und teure Provisionen vermeiden.
Häufige Fehler beim Kündigen des Immobilienmaklers
Viele Eigentümer unterschätzen, wie leicht beim Kündigen eines Maklervertrags teure Fehler passieren können. Unklare Formulierungen, falsche Fristen oder eine unbedachte Kommunikation führen oft dazu, dass der Makler trotzdem Anspruch auf seine Provision erhebt – obwohl die Zusammenarbeit längst beendet ist. Hier erfahren Sie, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

1. Kündigung ohne schriftlichen Nachweis
Der häufigste Fehler ist eine mündliche Kündigung – etwa per Telefon oder im persönlichen Gespräch. Auch wenn der Makler die Beendigung „bestätigt“ oder „verstanden“ hat, fehlt Ihnen später der Beweis.
➡️ Besser: Kündigen Sie immer schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) und verlangen Sie eine schriftliche Empfangsbestätigung. So können Sie im Streitfall nachweisen, wann und wie Sie gekündigt haben.
2. Falsche Fristen oder Gründe
Viele Maklerverträge enthalten feste Laufzeiten oder automatische Verlängerungsklauseln. Wer zu spät kündigt oder die Frist falsch berechnet, riskiert, dass der Vertrag weiterläuft. Auch bei einer fristlosen Kündigung müssen Sie einen wichtigen Grund nennen, etwa Pflichtverletzung oder Vertrauensverlust.
➡️ Tipp: Prüfen Sie die Laufzeit und Fristen genau. Bei Unsicherheiten kann eine juristische Erstberatung helfen, um Formfehler zu vermeiden.
3. Provisionsfallen nach der Kündigung
Selbst nach der Kündigung kann der Makler unter Umständen noch Anspruch auf Provision haben – etwa wenn er bereits den Käufer oder Mieter nachgewiesen hat. Beispiel: Der Makler nennt Ihnen einen Interessenten, Sie kündigen, und schließen später direkt mit dieser Person den Vertrag. In diesem Fall ist die Provision meist trotz Kündigung fällig (§ 652 BGB).
➡️ Lösung: Dokumentieren Sie genau, wann und von wem der Käufer oder Mieter vermittelt wurde. So lässt sich klären, ob der Makler tatsächlich ursächlich war.
➡️ Mehr zum Thema: Kostenfallen bei Immobilienmaklern: Das müssen Eigentümer wissen
4. Unklare Kommunikation mit dem Makler
Emotional geführte Gespräche, Drohungen oder Schuldzuweisungen führen selten zu einem guten Ergebnis. Eine sachliche, dokumentierte Kommunikation schützt Sie deutlich besser.
➡️ Empfohlen: Kommunizieren Sie schriftlich, höflich und klar. Wenn Sie unzufrieden sind, mahnen Sie den Makler einmal ab, bevor Sie kündigen. Das zeigt Ihre Kooperationsbereitschaft und stärkt Ihre Position im Streitfall.
Praxisbeispiele: Wenn Maklerverträge scheitern
Nichts erklärt rechtliche Zusammenhänge besser als echte Fälle aus der Praxis. Die folgenden Beispiele zeigen, wie schnell Konflikte zwischen Eigentümern und Immobilienmaklern entstehen können – und wie man sie vermeiden oder rechtssicher lösen kann.
Beispiel 1: Fehlende Leistung und Frust beim Verkäufer
Herr S. aus München beauftragt einen Makler mit dem Verkauf seiner Eigentumswohnung. Nach vier Monaten hat der Makler nur wenige Besichtigungen organisiert und reagiert kaum auf Nachfragen. Das Exposé enthält zudem veraltete Fotos und falsche Angaben zur Wohnfläche.
Herr S. verliert das Vertrauen und kündigt den Vertrag fristlos wegen Pflichtverletzung.
Der Makler fordert dennoch eine „Aufwandsentschädigung“ – zu Unrecht. Da er keinen Käufer vermittelt und seine Pflichten verletzt hat, besteht kein Provisionsanspruch (§ 652 BGB).
Beispiel 2: Käufer findet Immobilie selbst – und zahlt trotzdem?
Frau T. sucht eine Wohnung und erhält von einem Makler mehrere Exposés. Eine davon besichtigt sie, entscheidet sich aber gegen den Kauf. Monate später findet sie dieselbe Immobilie privat wieder – diesmal direkt vom Eigentümer.
Der Makler fordert nun Provision, da er die Wohnung zuerst gezeigt hat.
Das Amtsgericht Hamburg entschied: Die Provision ist nur fällig, wenn der Makler nachweisbar ursächlich für den Vertragsabschluss war (AG Hamburg, Az. 8 C 279/18). Da zwischen Besichtigung und Kauf mehrere Monate lagen und kein Zusammenhang bestand, muss keine Provision gezahlt werden.
Beispiel 3: Streit um die Provision nach Kündigung
Ein Eigentümer kündigt seinem Makler, nachdem dieser mehrfach falsche Preisempfehlungen abgegeben hat. Kurz darauf verkauft der Eigentümer seine Immobilie an einen Interessenten, der sich bereits vor der Kündigung beim Makler gemeldet hatte.
Der Makler klagt auf Provision – und gewinnt teilweise: Das Gericht erkennt an, dass der Nachweis des Käufers vor der Kündigung erfolgte und kausal für den Verkauf war.
Immobilienmakler kündigen: Tipps für eine reibungslose Abwicklung
Eine Kündigung muss nicht automatisch im Streit enden. Mit etwas Vorbereitung und einer sachlichen Vorgehensweise lässt sich die Zusammenarbeit mit dem Immobilienmakler professionell und ohne Konflikte beenden. Hier sind die besten Tipps, um den Prozess reibungslos und rechtssicher zu gestalten.
1. Checkliste: So vermeiden Sie Konflikte
Vertrag verstehen:
Lesen Sie Ihren Maklervertrag sorgfältig, bevor Sie kündigen. Klären Sie Art, Laufzeit, Fristen und Sonderregelungen.
Klar kommunizieren:
Informieren Sie den Makler über Ihre Unzufriedenheit bevor Sie kündigen. So zeigen Sie Fairness und geben ihm die Chance zur Besserung.
Schriftlich kündigen:
Nutzen Sie Brief oder E-Mail mit Nachweis (Einschreiben oder Lesebestätigung). Mündliche Zusagen sind im Streitfall wertlos.
Belege sichern:
Speichern Sie alle Nachrichten, Exposés, Protokolle und Nachweise über Interessenten – das ist Ihre rechtliche Absicherung.
Professionell bleiben:
Auch wenn die Zusammenarbeit enttäuschend war: Freundliche, sachliche Kommunikation wirkt immer stärker als Vorwürfe.
2. Professionell kommunizieren: so bleibt das Verhältnis sachlich
Viele Konflikte entstehen durch Missverständnisse. Formulieren Sie Ihre Kündigung neutral und respektvoll.
Beispiel:
„Ich danke Ihnen für Ihre bisherigen Bemühungen, sehe aber derzeit keine gemeinsame Basis für eine erfolgreiche Vermittlung. Daher kündige ich den Vertrag fristgerecht zum [Datum].“
So wahren Sie Professionalität und vermeiden, dass der Makler emotional reagiert oder die Zusammenarbeit blockiert (z. B. durch Zurückhalten von Unterlagen oder Schlüsseln).
3. Wann sich anwaltliche Beratung lohnt
In komplexen Fällen – etwa bei Provisionsstreitigkeiten, unklaren Vertragsklauseln oder mehreren Maklern – kann sich der Gang zum Anwalt lohnen.
- Vertragsklauseln richtig zu interpretieren
- Wirksamkeit der Kündigung zu prüfen
- Schriftstücke rechtssicher zu formulieren
Tipp: Viele Kanzleien bieten kostenlose Erstgespräche oder Online-Prüfungen von Maklerverträgen an – ideal, um sich vor teuren Fehlern zu schützen.
4. Nach der Kündigung: was Sie beachten sollten
Nach der Kündigung sollte der Makler:
- alle Unterlagen, Schlüssel und Inserate übergeben oder löschen
- Ihnen eine Bestätigung über die Vertragsbeendigung ausstellen
- eventuelle Abrechnungen oder Nachweise transparent offenlegen
Wenn Sie selbst weitermarkten wollen, können Sie mit den gewonnenen Unterlagen (Exposés, Fotos) oft weiterarbeiten – sofern keine Urheberrechte des Maklers verletzt werden.
Fazit: Immobilienmakler rechtssicher kündigen
Einen Immobilienmakler zu kündigen, ist kein komplizierter Prozess – wenn man die Vertragsart, Fristen und rechtlichen Grundlagen kennt. Ob einfacher Maklervertrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag: Entscheidend ist, dass Sie Ihre Kündigung schriftlich, begründet und nachvollziehbar erklären. So vermeiden Sie Streit um Provisionsansprüche und sichern sich rechtlich ab.
Auch der Widerruf kann eine elegante Lösung sein – besonders bei Online- oder Haustürgeschäften. Wer seine Rechte kennt, kann sich ohne Risiko aus einem unpassenden Vertrag lösen. Wichtig ist, alle Schritte zu dokumentieren und den Schriftverkehr aufzubewahren.
Kurz zusammengefasst:
- Prüfen Sie Ihren Vertrag auf Art, Laufzeit und Fristen
- Kündigen oder widerrufen Sie immer schriftlich
- Bewahren Sie Belege und Kommunikation auf
- Bleiben Sie sachlich und professionell
So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Immobilie – und vermeiden, dass eine unzufriedenstellende Zusammenarbeit Sie Geld oder Zeit kostet.




